Verhaltensregeln bei Bessmann ab dem 03. April

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab dem 3. April entfällt die allgemeine Maskenpflicht in unseren Filialen. Dennoch möchten wir Sie auf folgendes hinweisen, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen in den Filialen weiterhin zu schützen:

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn während eines Beratungsgespräches ein Mindestabstand von 1,50 Metern gegenüber den Verkäuferinnen und Verkäufer nicht eingehalten werden kann

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Ihr Bessmann-Team